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Arbeitsgruppe KEIN WINDPARK HEINUM
 

 
[Aktionen]
 
 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt
(am 06.10.2014 um 15:30 Uhr in Hildesheim, kleiner Sitzungssaal)
 
 
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Hildesheim
 
Tagesordnungspunkt - Einwohnerfragestunde
 
 
Frage der Arbeitsgruppe an Herrn Flory:
Nennen Sie uns nur ein fachliches Argument, welches den "engagierten" Ausbau der Windenergie und den 750 m Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern rechtfertigt.
 
Antwort:
Das ist eine relativ leichte Frage.
Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, die die Windenergie in Deutschland privilegiert. Der Windenergie ist in substanzieller Weise Raum zu schaffen. Wenn wir 1000 m nehmen würden, wären nicht genügend Flächen vorhanden.
 
Reaktion der Arbeitsgruppe auf diese Antwort:
Sie haben kein fachliches Argument genannt, dass den 750 Meter Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern rechtfertigt. Nur weil im Südkreis die Orte dichter zusammen liegen als im Nordkreis, darf die Verwaltung nicht willkürlich den empfohlenen Mindestabstand von derzeit 1000 Meter, auf 750 Meter herabsetzen.
 
Weitere Frage der Arbeitsgruppe:
Wer hat den 750 m Mindestabstand zuerst vorgeschlagen?
 
Antwort der Vorsitzenden Erika Hanenkamp:
Diese 750 m sind eine Vorgabe.
 
1. Nachfrage:
Wer hat diese Vorgabe herausgearbeitet?
 
Antwort Erika Hanenkamp:
WIR HABEN DAS BESCHLOSSEN!
 
2. Nachfrage:
Haben die Anwesenden in dieser Runde gleichzeitig die Hand gehoben und gesagt: "Wir wollen 750 m Mindestabstand festlegen"?
 
Antwort Erika Hanenkamp:
Ich werde mit Ihnen keine Diskussion darüber führen.
 
Frage der Arbeitsgruppe an Herrn Flory:
Nach Beendigung des Beteiligungsverfahrens werden die eingegangenen Stellungnahmen mit den Beteiligten erörtert.
Wer sind die Beteiligten?  
Antwort:
Auch Bürgerinitiativen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind Beteiligte.
 
 
Anmerkungen der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum":
Die Verwaltung hat kein fachliches Argument für den "engagierten" Windkraftausbau und somit auch keinen Grund einen 750 m Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern festzusetzen. Das Argument "Klimaschutz", dass im "RROP" an erster Stelle steht, wurde von Herrn Flory nicht genannt. Warum wohl? Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, welche den Landkreis Hildesheim zwingt, den Mindestabstand auf 750 m festzusetzen. Es werden hier die Richtlinien und Gesetze in einer Weise angewendet, die den Schutzanspruch der betroffenen Bürger hinter die Interessen der Landeigentümer und Betreiber der Windenergieanlagen stellt.
Das Land Niedersachsen hat schon genug "substanziell Raum" für erneuerbare Energien geschaffen. 24% des in Deutschland eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energien kommt aus Niedersachsen.
 
10.10.2014
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 

 
 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt
(am 10.03.2014 um 15:30 Uhr in Hildesheim, kleiner Sitzungssaal)
 
Tagesordnungspunkt - Einwohnerfragestunde
 
 
 
Frage von Schulz zum Tagesordnungspunkt 8 (Klimaschutzprogramm):
Laut Klimaschutzprogramm beabsichtigt das Land, bis zum Jahr 2050, 100% klimaneutralen Strom zu erzeugen.
Gilt das für ganz Deutschland oder nur für den Landkreis Hildesheim?
 
Antwort des Klimaschutz-Managers und Klimaschutz-Experten:
Wir wollen bis 2050 nur im Landkreis Hildesheim 100% klimaneutralen Strom erzeugen!
 
Frage von Schulz:
Hat der Klimaschutz-Experte Herr Kommander sich schon mal Gedanken darüber gemacht, wieviele Windräder wir für eine versorgungssichere Stromerzeugung benötigen um dieses Klimaschutzziel zu erreichen?
 
Antwort:
Der Klimaschutz-Experte meinte, er habe sich darüber noch keine Gedanken gemacht!
 
 
Anmerkungen der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum":
Vielleicht machen sich die Verantwortlichen darüber auch keine Gedanken, weil sie ganz genau wissen, dass das Klimaschutzziel mit erneuerbaren Energien nie erreicht werden kann. Vielleicht haben wir bereits zuviele Windräder installiert! Im Jahr 2012 haben wir ca. 23 Terrawatt/h überschüssigen Strom erzeugt (die Jahresleistung von 2 Atomkraftwerken). Diesen überschüssigen Strom mussten wir nicht nur verschenken, sondern wir mussten noch dafür bezahlen, dass uns der überschüssige Strom abgenommen wurde! Sieht so die Effizienz und Preisgünstigkeit bei der Energiegewinnung aus, die uns im regionalen Raumordnungsprogramm zugesichert wird?
 
10.03.2014
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 

 
 
 
 
 
 
 
"Heinumer lassen sich nicht einschüchtern!"
 
Wie bereits in der Presse mitgeteilt wurde, hat die Arbeitsgruppe KEIN WINDPARK HEINUM ihre Stellungnahme zum regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Hildesheim am 18.07.2013 der zuständigen Stelle übergeben.
Die Arbeitsgruppe KEIN WINDPARK HEINUM hat ihre Stellungnahme zum RROP an sämtliche Bürgermeister im Landkreis Hildesheim, an Landräte der benachbarten Landkreise, Naturschutzverbände (OVH u. NABU) und an einige Behörden die eine Stellungnahme zum RROP abgeben werden, zukommen lassen. Ferner wurde einer Vielzahl von Firmen, die mit Energie und Windkraft zu tun haben, eine E-Mail mit einem Link auf unsere Stellungnahme zugesandt.
 
Mit dieser Zusendung der Stellungnahme wollten wir im Vorfeld auf unsere Arbeitsgruppe hinweisen, die sich für einen angemessenen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern einsetzt. Der Abstand von 750 m, der sich derzeit im Entwurf des RROP befindet, ist nicht ausreichend für die Windräder der neuen Generation, die eine Gesamthöhe von ca. 200 m erreichen werden. Ein Mindestabstand unter 1000 m von WEA zur Wohnbebauung ist nicht hinnehmbar.
 
Nun versucht einer der erfolgreichsten Planer von Windkraftprojekten in Deutschland uns einzuschüchtern. Eine E-Mail erreichte uns am 26.07.2013 mit folgendem originalen Textausschnitt:
 
Gut das sie mir diese Info zugesandt haben!
 
Mit über 500 in Deutschland errichteten Windenergieanlagen sind wir einer der erfolgreichsten Planer von Windkraftprojekten. Ich werde mich umgehend mit den Planern in ihrem Umkreis in Verbindung setzen und klare Wege aufzeichnen wie man Rückwärtsgewandten Institutionen wie ihren das Handwerk zu legt.
 
Während eines Telefonats, am 01.08.2013 um 14:24 Uhr, mit dem Geschäftsführer einer der erfolgreichsten Windparkplaner in Deutschland, der sage und schreibe, mehr als 500 Windenergieanlagen errichtet hat, wollte die Arbeitsgruppe wissen, ob die o. g. E-Mail von ihm sei. Daraufhin erklärte er: "Das werde ich Ihnen nicht sagen". Auf die Frage, ob die E-Mail nicht von ihm sei, sagte er ebenfalls: "Das werde ich Ihnen nicht sagen". Er hat weder zugegeben, noch bestritten, dass er uns diese E-Mail geschickt hat. Anschließend zitierte er aus seiner E-Mail: "Ich werde Wege aufzeichnen, wie man Betrügern wie Ihnen das Handwerk legt". Auch hat er uns verboten, darüber zu berichten.
 
Wir verstehen, dass Menschen die mit Windenergie ihr Geld verdienen, eine andere Sichtweise auf die Dinge haben als wir.
 
Die Arbeitsgruppe KEIN WINDPARK HEINUM ist im Umgang mit allen Menschen sachlich, freundlich und respektvoll. Wenn Herr Ralf H. uns als "rückwärtsgewandte Institution" sieht, dann ist das sein gutes Recht und wir nehmen das zur Kenntnis. Aber, auch wenn Herr Ralf H. 1000 Windenergieanlagen errichtet hätte, hat er nicht das Recht uns zu beleidigen und uns als Betrüger zu bezeichnen.
 
Die Arbeitsgruppe behält sich rechtliche Schritte gegen Herrn Ralf H. vor.
 
10.08.2013
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 

 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Sitzung des Rates der Samtgemeinde Gronau (Leine)
(am 20.06.2013 in Brüggen - Deutsches Haus)
 
 
Tagesordnungspunkt - Einwohnerfragestunde
 
 
Horst Manke, Peter Tschöpel und Wolfgang Schulz (Mitglieder der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum") besuchten die Sitzung.
 
 
Frage von Schulz an Mertens:
Am 22.05.2013 (Ratssitzung der Gemeinde Rheden) erklärten Sie: "Je nachdem wie der Landkreis das Klimaschutzprogramm "engagiert" oder "moderat" verfolgt, werden Sie die Auswirkungen zu spüren bekommen".
Am 05.06.2013 (Sitzung Finanz- und Bauausschuss der Samtgemeinde Gronau) meinten Sie: "Das Klimaschutzprogramm des Lk. Hildesheim hat für uns keine bindende Wirkung".
 
Werden wir die Auswirkungen des Klimaschutzprogramms in der Samtgemeinde Gronau zu spüren bekommen: Ja oder nein?
 
Antwort von Mertens:
Der Landkreis Hildesheim muß zunächst das Klimaschutzprogramm beschließen. Das regionale Raumordnungsprogramm (RROP) wird bei uns im August in einer interfraktionellen Sitzung erörtert und geht dann in die öffentlichen Gremien.
 
Schulz:
Die Frage bezieht sich nicht auf das "RROP"! Werden wir die Auswirkungen des Klimaschutzprogramms in der Samtgemeinde Gronau zu spüren bekommen: Ja oder nein?
 
Mertens:
Herr Schulz, ich sage es Ihnen noch einmal. "Der Landkreis Hildesheim muß zunächst das Klimaschutzprogramm beschließen. Das "RROP" wird bei uns im August in einer interfraktionellen Sitzung erörtert und geht dann in die öffentlichen Gremien".
 
Schulz:
Die gestellte Frage wurde leider nicht beantwortet.
 
 
 
Anmerkungen der Arbeitsgruppe:
 
Vielleicht wurde die Frage von unserem Samtgemeindebürgermeister auch nicht verstanden! Es wäre nicht das erste Mal, dass unser Samtgemeindebürgermeister das beantwortet, was er für richtig hält, unabhängig von der gestellten Frage ( siehe Protokoll vom 14.11.2012).
 
 
20.06.2013
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 
 

 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Sitzung des Finanz- und Bauausschusses der Samtgemeinde Gronau (Leine)
(am 05.06.2013 in Gronau - Bürgermeisterhaus)
 
 
 
Peter Tschöpel und Wolfgang Schulz besuchten die Sitzung.
 
Nach der Vorstellung des regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) durch Herrn Reinhold (Planungsbüro Rinteln) wurde den Einwohnern Gelegenheit gegeben sich kurz zu äußern.
 
Die Arbeitsgruppe wies nochmals darauf hin, dass die Mindestabstände von WEA zu Wohngebäuden im Nordkreis 1000 Meter betragen. Diesen Mindestabstand hatte das Land Niedersachsen am 26.01.2004 herausgegeben.
Nun sollen im Südkreis die Mindestabstände bei doppelt so hohen Windrädern nur noch 750 m betragen. Das ist ein Unding, diese 750 m in das "RROP" zu übernehmen.
 
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Kurz vor der Einwohnerfragestunde hat die Verwaltung, durch Bauamtsleiter Hans Kirsch, das Klimaschutzprogramm vorgestellt.
 
Tagesordnungspunkt - Einwohnerfragestunde
 
Frage von Schulz:
Woher kommt der Strom, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint?
 
Antwort von Mertens:
Das Klimaschutzprogramm des Lk. Hildesheim hat für uns keine bindende Wirkung. Wie aber am Namen zu erkennen ist, hat der Landkreis Hildesheim dieses Klimaschutzprogramm aufgestellt. Wir kennen uns mit dem Klimaschutzprogramm nicht aus und werden keine weiteren Fragen dazu beantworten!
 
 
 
Anmerkungen der Arbeitsgruppe:
 
Ohne die weiteren Fragen zu kennen, hat Samtgemeindebürgermeister Mertens erklärt: "Die Verwaltung kann und wird keine Fragen zum Klimaschutzprogramm beantworten".
 
Ob eine pauschale Ablehnung unserer Fragen zulässig war, werden wir von der Kommunalaufsicht Hildesheim prüfen lassen.
 
§ 62 NKomVG, Erläuterungen Nr. 5, Randnummer 18.
Einwohner, denen entgegen dem Beschluss der Vertretung ein nach Absatz 1 oder Absatz 2 geschütztes rechtliches Interesse widerrechtlich beeinträchtigt worden ist, können die Verletzung ihrer Rechte im Wege der Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht geltend machen.
 
 
05.06.2013
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 
 

 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt
(am 27.05.2013 im Landkreis Hildesheim, kleiner Sitzungssaal)
 
Tagesordnungspunkt - Einwohnerfragestunde
 
 
Horst Manke, Peter Tschöpel und Wolfgang Schulz besuchten die Sitzung.
 
Frage von Tschöpel:
Die Deutsche Bahn wirbt im Fernsehen, sie würde mit 100% Ökostrom fahren.
Wie funktioniert das?
Antwort:
Vorsitzende Frau Erika Hanenkamp fand die Frage zwar spannend, aber wir sind da nicht der richtige Ansprechpartner. Herr Basse meinte, dass die Bundesbahndirektion Hannover diese Frage sicherlich beantworten kann.
 
Frage von Schulz:
Klimaschutzprogramm Band 1 - Seite 29
Durch Ihre Beteiligung an Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt die EVI auf, dass die Schaffung einer Klimaneutralität im Jahre 2050 nicht unbedingt vom Standort der Anlage im Landkreis Hildesheim abhängig sein muss.
Die Potentialanalyse und das Szenario "Klimaschutz engagiert" zeigen, dass der Landkreis Hildesheim in der Lage ist, rechnerich unter den heute anzunehmenden Rahmenbedingungen bis zum Jahre 2050 sich klimaneutral zu entwickeln und zu einer 100% Region für die Nutzung von regenerativen Energien zu werden.
Wenn Heinumer Bürger sich an dem Windpark in Eime beteiligen würden, wären sie dann rein rechnerisch im Jahre 2050 in Heinum auch klimaneutral?
Antwort:
Frau Hanenkamp meinte, es komme darauf an wieviel Strom die Heinumer verbrauchen. Herr Basse fügte noch hinzu, dass dies in der Samtgemeinde Gronau schon bilanziert wurde und es nicht darauf ankommt wo der Geldgeber in der Samtgemeinde sitzt.
 
Frage von Schulz:
Wenn Deutsche Firmen oder deren Tochtergesellschaften im Ausland unter widrigsten Umwelt- und Klimabedingungen Waren produzieren, erzeugen oder verarbeiten, könnten wir dann rein rechnerisch diese CO2-Negativbilanz auf unsere CO2-Positivbilanz anrechnen und somit auch bis zum Jahre 2050 eine Klimaneutralität im Landkreis Hildesheim schaffen?
Antwort von Basse:
Wir berücksichtigen hier nur den In- und Output des Landkreises Hildesheim.
Schulz:
Wir hatten doch eben noch von der Beteiligung an Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern gesprochen, wo die Klimabilanz auf den Landkreis Hildesheim angerechnet wurde.
Basse: Das sehen wir hier anders.
 
Frage von Schulz:
Wertschöpfung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Windkraft (Band 1 - Seite 114).
Hat man die Arbeitsplätze, die durch ständig steigende Stromkosten abgebaut werden, in der Wertschöpfungsbilanz berücksichtigt?
Antwort von Basse:
Die Antwort würde den Rahmen dieser Einwohnerfragestunde sprengen, aber Sie können mich gern aufsuchen damit ich Ihnen diese komplexe Frage beantworten kann.
 
Frage von Schulz:
Ist es sinnvoll den "engagierten" Ausbau von Windkraft voranzutreiben, obwohl wir bereits im letzten Jahr ca. 23 Terrawatt/h überschüssigen Strom (die Jahresleistung von 2 Atomkraftwerken) erzeugt haben?
Antwort:
Frau Hanenkamp meinte, wir versuchen hier nur die Grundlagen für unsere Kinder und Enkelkinder zu schaffen.
 
 
27.05.2013
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 
 

 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Sitzung des Rates der Gemeinde Rheden
(am 22.05.2013 in Rheden, Gaststätte Ebeling)
 
Tagesordnungspunkt - Einwohnerfragestunde
 
 
Horst Manke, Peter Tschöpel und Wolfgang Schulz besuchten die Sitzung.
 
Einleitend hatte Horst Manke einen Hinweis an unseren Gemeindedirektor:
Horst Manke appellierte an Herrn Mertens, er möge sich bei all diesen Sitzungen der Verantwortung bewußt sein, die er den Bürgern schuldet.
 
Frage von Tschöpel an Leske:
Wie sieht denn unser Bürgermeister Leske dieses regionale Raumordnungsprogramm (RROP) mit den 750 m Abständen von WEA zu Wohnhäusern?
Antwort von Leske:
Wir sind in unserer Gegend sehr dicht besiedelt. Ich persönlich werde eine Verspargelung unserer Landschaft nicht unterstützen.
 
Frage von Tschöpel an Leske:
Wie stehen Sie zu den 750 Metern Abstand von WEA zu Wohnhäusern?
Antwort von Leske:
Durch den Zwischenruf des Samtgemeindebürgermeister Merstens: "Hartmut, leg Dich nicht fest"! Ging leider die Antwort akustisch unter.
 
Frage von Tschöpel an Leske:
Haben Sie schon ein ca. 200 m hohes Windrad gesehen?
Antwort von Leske:
Ja, aber nur von weitem.
 
Frage von Schulz an Mertens:
In einem länger zurückliegenden Gespräch mit den Herren Tschöpel und Schulz sagte Herr Mertens: "Sollte im RROP ein zu geringer Abstand stehen, dann nehme ich den Stift und kreuze das weg". Das RROP liegt ja nun vor.
Wie stehen Sie zu den 750 m Abstand von WEA zu Wohnhäusern?
Antwort von Mertens:
Wir stehen ja erst am Anfang des Beteiligungsverfahrens des RROP. Eine persönliche Meinung, zu den 750 Metern Mindestabstand, habe ich nicht. Das Klimaschutzprogramm wird auf der nächsten Sitzung des Finanz- und Bauausschusses vorgestellt werden. Je nachdem ob der Landkreis das Klimaschutzprogramm "engagiert" oder "moderat" verfolgt, werden wir die Auswirkungen zu spüren bekommen.
 
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Protokoll eines kurzen Gesprächs nach dem öffentlichen Teil der Sitzung am 22.05.2013
 
Der Samtgemeindebürgermeister unterrichtet die Einwohner rechtzeitig und umfassend über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Samtgemeinde. So steht es im § 10 der Satzung der Samtgemeinde Gronau (Leine).
 
Auf die Frage, warum das hier noch nicht geschehen ist, anwortete Herr Mertens: "Wenn wir bei allen Bürgerinitiativen die sich in der Samtgemeinde gründen, eine Einwohnerversammlung durchführen würden, dann müßten wir noch 3 Leute einstellen".
 
Die Arbeitsgruppe wußte gar nicht, dass ständig wichtige Vorhaben gegen den Willen der Bürger durchgesetzt werden, so das sich laufend Bürgerinitiativen in der Samtgemeinde gründen! Die Einwohner der Samtgemeinde werden aus Zeit- und Personalmangel nicht rechtzeitig über wichtige Planungen und Vorhaben informiert!
 
Seit Monaten hören wir von unserem Samtgemeindebürgermeister auf all unsere Fragen nur eine Antwort: "Bevor das RROP uns nicht vorliegt, kann und will ich mich nicht dazu äußern". Nun liegt das RROP vor. Doch leider bekommt die Arbeitsgruppe wieder keine Antwort, weil erst das Klimaschutzprogramm des Landkreises verabschiedet werden muß.
 
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Desweiteren erklärte Mertens, dass die planungsrechtliche Hoheit über die Flächennutzungspläne (FNP) nur der Samtgemeinderat ausübt.
 
In einem Gesprächsprotokoll, welches nach der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Gronau am 11.03.2013 entstand, fanden wir folgende Aussage des Ratsherrn Siegried Schmidt (Samtgemeinderatsmitglied):
"Wenn die Mindestabstände von WEA zu Wohnhäusern vom Landkreis im RROP festgesetzt sind, müssen wir die Abstände die im RROP stehen, ohne wenn und aber übernehmen. Die Samtgemeinde hat keine Möglichkeit die Abstände zu verändern".
 
Diese Aussage des Ratsherrn Schmidt stimmt so nicht!
Der Landkreis stellt das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) auf und legt unter anderem die Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung fest. Diese Mindestabstände sind genehmigungsfähig. Ein Abstand darunter wäre nicht möglich, dieser Abstand darf aber sehr wohl größer sein. Der Landkreis entscheidet nicht über Windparks vor Ort.
Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes liegt ganz in der Hand der Samtgemeinde (NKOMVG § 98 Abs. 1 Satz 1, Erläuterungen zu Nr. 1, Rand-Nr. 4).
 
Allein der Samtgemeinderat wird entscheiden müssen, wie nah Windräder an Wohnhäusern gebaut und Menschen und Natur beeinträchtigt werden.
Auch die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt Frau Erika Hanenkamp, gab uns in der Sitzung am 04.04.2013 zu verstehen, dass in der Samtgemeinde das letzte Wort über die Mindestabstände gesprochen wird.
 
22.05.2013
 
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 
 

 
 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" hat Widerspruch gegen den am 04.04.2013 gefassten Beschluss, zur Eröffnung des Beteiligungsverfahrens des "RROP Entwurf 2013" gemäß § 3 Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) vom 18.07.2012, eingelegt.
 
Begründung:
Auf Grund von fehlenden, widersprüchlichen und z. T. unklaren Angaben im "RROP Entwurf 2013" bitten wir um Aktualisierung und Richtigstellung des Entwurfs bevor ihn der Kreisausschuss zur Abstimmung erhält. Bei der Sitzung am 04.04.2013 hatten wir leider keine Gelegenheit auf die fehlenden, widersprüchlichen und zum Teil unklaren Angaben aufmerksam zu machen (die Einwohnerfragestunde dauerte nur 10 Minuten).
 
 
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 
 

 
 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt
(am 04.04.2013 im Landkreis Hildesheim, kleiner Sitzungssaal)
 
Tagesordnungspunkt - Einwohnerfragestunde
 
 
Im Schreiben vom 21.03.2013 an Herrn Landrat Wegner hatte die Arbeitsgruppe einige Fragen schriftlich eingereicht.
 
1. Frage:
Dem Ausschuss wird bekannt sein, dass das Landwirtschaftsministerium des Landes Niedersachsen 1000 Meter Abstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden empfiehlt -die Weltgesundheitsorganisation sogar 1500 Meter.
Warum sollen im Landkreis Hildesheim aber nur 750 Meter reichen?
 
Antwort von Herrn Jürgen Flory (Fachdienstleiter):
Es heißt ja nicht, dass in 750 Meter Entfernung zum Wohnhaus das erste Windrad stehen wird. Wenn wir die 750 Meter nicht ins RROP übernehmen, dann würde das zum Ausschluss der meisten Vorranggebiete führen.
 
Diese Aussage von Herrn Flory stimmt nur zum Teil!
Nach aktuellen Informationen der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" wurde in der Samtgemeinde Gronau (Leine) laut "Windenergie-Ausschlussflächenkarte" die kleinste Fläche als Vorranggebiet für Windenergienutzung ausgesucht. Es sollte überprüft werden, ob nicht in anderen Samtgemeinden ebenfalls so verfahren wurde, um unbedingt die 750 Meter Mindestabstand zu Wohngebäuden ins RROP zu übernehmen.
 
2. Frage:
Verfügt der Ausschuss über Erkenntnisse zu Auswirkungen von Windparks auf die menschliche Gesundheit bei unterschiedlichen Entfernungen zu menschlichen Lebensräumen?
Wenn ja - über welche?
 
Antwort Jürgen Flory:
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor. Es ist auch nicht Aufgabe der Verwaltung sich damit zu befassen.
 
3. Frage:
Der Landkreis Hildesheim besticht in weiten Teilen durch seine besonders schönen und geschützten Landschaften. Könnte eine sogenannte "Verspargelung" durch Windparks der neuen Dimension den Landkreis für seine Bewohner und den Tourismus unattraktiver machen?
 
Antwort Jürgen Flory:
Das RROP dient dazu eine "Verspargelung" der Landschaft zu vermeiden.
 
4. Frage:
Viele Bewohner des Südkreises verbleiben trotz negativer Wirtschaftsentwicklungen durch Heimatverbundenheit in ihren Regionen. Könnten zu dichte Windparks eine Negativspirale von zunehmender Entvölkerung und weiterer Wirtschaftsschwächung beschleunigen?
 
Antwort Jürgen Flory:
Eine Negativentwicklung der Wirtschaft auf Grund von Windparks ist nicht bekannt. Außerdem gibt es hier im "Zuschauerbereich" einige die von Windenergie wirtschaftlich profitieren.
 
5. Frage:
Zunehmend betrachten wir Landkreisbewohner unsere Wohnimmobilie als Altersvorsorge. Könnte diese durch zu dichte Windparks entwertet werden?
Gibt es Pläne für Ausgleichszahlungen?
 
Antwort Jürgen Flory:
Von einer Entwertung der Immobilien ist uns nichts bekannt. Ausgleichszahlungen sind nicht vorgesehen. Es gibt auch Menschen die an 380 KV Stromtrassen oder an Autobahnen leben, das ist eben so.
 
6. Frage:
Im RROP Entwurf 2013, Begründung Seite 117 (Tabelle 13)
Abstandskriterien für Windenergienutzung:
Klassifizierte Strassen, Bahnstrecken, Hochspannungsfreileitungen ab 110 KV...
Werden bei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von über 150 Metern die Kipphöhe oder 150 Meter als Mindestabstand angesetzt?
 
Antwort Jürgen Flory:
Sollte die Gesamthöhe der Anlage über 150 Meter betragen, wird die Kipphöhe zur Abstandsberechnung angesetzt.
 
Das wurde im "RROP Entwurf 2013" aber anders dargestellt:
Sämtliche Abstandsberechnungen im "RROP Entwurf 2013" (Windenergie) wurden auf Basis von ca. 150 Meter hohen Windkraftanlagen durchgeführt. Im südlichen Landkreis werden aber WEA mit Gesamthöhen von ca. 200 Metern entstehen.
 
Auf die Frage des Herrn Walter Busch von der Windkraft Eime GmbH warum die Fläche bei Eime verkleinert wurde und ob man nicht das Vorranggebiet bei Heinum gänzlich fallen lassen und in Eime die Fläche vergrößern könnte, entgegnete die Vorsitzende Frau Hanenkamp, dass dies durchaus diskussionswürdig sei.
 
 
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Anmerkungen der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum":
 
Die Arbeitsgruppe hatte noch viele Fragen im Gepäck, doch mit der Bemerkung der Vorsitzenden Frau Erika Hanenkamp, "es wird ja hier nichts beschlossen", beendete sie schlagartig die Einwohnerfragestunde! Leider konnten wir nicht mehr auf die fehlenden, widersprüchlichen und zum Teil unklaren Angaben im "RROP Entwurf 2013 (Windenergie)" aufmerksam machen.
 
Nach einer angeregten Diskussion der Ausschussmitglieder über Mindestabstände von WEA zu Wohngebieten wurde der Beschluß gefaßt, das Beteiligungsverfahren des "RROP Entwurf 2013" gemäß § 3 Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) vom 18.07.2012 zu eröffnen.
 
Nur Herr Uwe Steinhäuser von der Fraktion "die Unabhängigen", stimmte gegen den Beschluß. Er meinte, man sollte jetzt und hier den Mindestabstand von WEA zu Wohnhäusern heraufsetzen und nicht irgendwann einmal.
 
 
 
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 
 

 
 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Sitzung des Finanz- und Bauausschusses der Samtgemeinde Gronau (Leine)
(am 06.03.2013 in Banteln, Dorfgemeinschaftshaus)
 
Tagesordnungspunkt - Einwohnerfragestunde
 
Horst Manke, Peter Tschöpel und Wolfgang Schulz (Mitglieder der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum") besuchten die Sitzung.
 
 
Die Arbeitsgruppe wollte wissen ob es rein theoretisch möglich wäre ein Protokoll, dessen Niederschrift schon genehmigt wurde, zu ändern?
 
 
Antwort von Samtgemeindebürgermeister Mertens:
Ein Protokoll dessen Niederschrift genehmigt wurde ist rechtskräftig beschlossen und kann nicht mehr geändert werden.
 
Sollte aber ein Protokoll beschlossen worden sein, dass inhaltlich nicht das wiedergibt was erörtert oder angefragt wurde, möge man sich an die Verwaltung wenden.
 
 
 
 
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 
 

 
 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Sitzung des Rates der Gemeinde Rheden
(am 27.02.2013 in Wallenstedt, Alte Schule)
 
Tagesordnungspunkt - Einwohnerfragestunde
 
Peter Tschöpel und Wolfgang Schulz (Mitglieder der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum") besuchten die Sitzung.
 
 
Aussage von Gemeindedirektor Mertens vom 17.01.2013:
"Ich habe heute von zwei Kreistagsabgeordneten erfahren, dass sich das Verfahren des regionalen Raumordnungsprogramms noch über den Februar hinausziehen wird".
 
Diese lnformation stand bereits 7 Wochen vorher in der Zeitung (HAZ 30.11.2012 - Windräder: Regeldebatte beginnt später).
 
 
 
Frage von Schulz an Gemeindedirektor Mertens:
"Werden Sie vom Landkreis mit alten Informationen versorgt, oder wollen Sie uns alte Informationen als brandaktuell präsentieren"?
 
Antwort des Gemeindedirektors:
"Weder das Eine noch das Andere"!
 
 
 
Tagesordnungspunkt - Anfragen und Anregungen
 
Ratsherr Günter Sievert lobte die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" und regte an, dass zukünftig der Bürgermeister Hartmut Leske und Herr Florian Teichert (beide im Samtgemeinderat tätig) für die Arbeitsgruppe Lobby-Arbeit betreiben müssten.
 
 
 
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 
 

 
 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Sitzung des Rates der Samtgemeinde Gronau (Leine)
(am 14.02.2013 in Gronau, Gasthof zur grünen Aue)
 
Zum Tagesordnungspunkt 14 - Einwohnerfragestunde
 
Peter Tschöpel und Wolfgang Schulz (Mitglieder der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum") besuchten die Sitzung.
 
 
Herr Schulz machte darauf aufmerksam, das in der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Samtgemeinde Gronau (Leine) vom 21.11.2012 zum Tagesordnungspunkt 11 (Einwohnerfragestunde) sich ein Fehler eingeschlichen hat.
Ich zitiere aus der Niederschrift:
 
Flächennutzungsplan Ahornring Eime
Auf Anfrage des Bürgers Mahnke, ob der Flächennutzungsplan Ahornring in Eime geändert wird, antwortet Erster Samtgemeinderat Mensing, dass dies nicht der Fall ist.
 
Diese Formulierung stimmt so nicht!
 
Horst Manke stellte am 21.11.2012 folgende Frage:
"Muß der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eime für das Repowering auf dem Sonnenberg geändert werden, oder wurde er schon geändert"?
Herr Mensing meinte, es sei noch nicht sicher, ob der Flächennutzungsplan geändert werden muß.
Es könnte sein, oder es könnte auch nicht sein.
 
Samtgemeindebürgermeister Mertens verwies darauf, das Protokoll dahingehend zu ändern.
 
Die Arbeitsgruppe wollte noch wissen, warum Herr Mensing bei der Sitzung am 16.01.2013, wo es um die raumordnerische Beurteilung des Fachmarktzentrums ging, den Besuchern, die von einer 1000 qm großen Spielhalle (Spielhölle) gesprochen haben, nicht widersprach.
Daraufhin antwortete Herr Mensing:
Wenne eine öffentliche Diskussion dies so darstellt, dann ist das nicht meine Aussage. Ich bleibe dabei, dass dort keine 1000 qm große Spielhalle entsteht.
 
 
Herr Schulz stellte folgende Frage:
Ist die Präsentation des Klimaschutzprogramms des Landkreises Hildesheim der hiesigen Verwaltung bekannt?
Wer entscheidet ob die Umsetzung des Programms moderat oder engagiert durchgeführt wird?
Entscheidet jede Samtgemeinde für sich oder gibt der Landkreis Hildesheim für alle Samtgemeinden die Form der Umsetzung vor?
 
Der Samtgemeindebürgermeister Mertens antwortete:
Bevor der Landkreis Hildesheim das regionale Raumordnungsprogramm (RROP) nicht abgeschlossen hat stehen wir hier auf dem Schlauch. Welche Variante des Klimaschutzprogramms der Landkreis verfolgt ist heute noch nicht bekannt.
Sobald der Landkreis das RROP beschlossen hat, geht es bei uns in die Gremien und wird dann öffentlicht behandelt.
Danach werden wir auch bestimmen ob wir uns den Vorstellungen des Landkreises anschließen oder vor Ort Regelungen schaffen, die man für die Samtgemeinde für richtig hält.
 
 
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 
 

 
 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Sitzung des Rates der Gemeinde Rheden
(am 17.01.2013 in Wallenstedt, Gaststätte Alte Schule)
 
Herr Horst Manke, Peter Tschöpel und Wolfgang Schulz (Mitglieder der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum") besuchten die Sitzung.
 
Zum Tagesordnungspunkt 5 : Einwohnerfragestunde, stellte Herr Schulz folgende Frage:
"Hat der Samtgemeindebürgermeister (Gemeindedirektor) Herr Mertens eine Frage an die Arbeitsgruppe KEIN WINDPARK HEINUM"?
 
Nach einigem zögern antwortete Gemeindedirektor Reiner Mertens:
"Momentan habe ich keine Frage. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ich heute von zwei Kreistagsabgeordneten erfahren habe, dass sich das Verfahren des RROPs bis über den Februar hinausziehen wird".
 
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 
 

 
 
 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Sitzung des Finanz- und Bauausschusses der Samtgemeinde Gronau (Leine)
(am 16.01.2013 in Gronau - Sitzungszimmer, Bürgermeisterhaus)
 
Horst Manke, Peter Tschöpel und Wolfgang Schulz (Mitglieder der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum") besuchten die Sitzung.
 
Der Vorsitzende Albert Rehse stellte vor Beginn der Bürgerfragestunde einige Regeln auf:
 
1. Die Bürgerfragestunde ist auf 30 Minuten begrenzt.
2. Es werden nur Fragen zu dem Beratungspunkt "Fachmarktzentrum zugelassen".
 
 
Eine Frau aus Banteln wollte wissen:
"Die SPD in Berlin tritt für eine Suchtbekämpfung ein (Alkohol, Drogen, Spielsucht u.s.w). Wie kann die SPD-Fraktion in Gronau (Leine) ihren Parteigenossen erklären, hier eine 1000 qm große Spielhölle zu errichten"?
 
Daraufhin meinte Herr Mensing:
"Ich bin nicht als Politiker hier und kann Ihnen diese Frage nicht beantworten".
Er widersprach aber auch nicht, dass im Fachmarktzentrum eine ca. 1000 qm große Spielhölle geplant sei.
 
 
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Am 21.11.2012 auf der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Gronau Leine im Dorfgemeinschaftshaus in Banteln wurde eine Frage bezugnehmend auf das Fachmarktzentrum gestellt.
Herr Peter Tschöpel stellte folgende Frage:
"Ist im geplanten Fachmarktzentrum Gronau Leine eine ca. 1000 qm grosse Spielhalle (Spielsalon) vorgesehen"?
Herr Mensing antwortete deutlich mit "NEIN".
 
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 
 

 
 
 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Samtgemeinderatssitzung am 21.11.2012 in Banteln
 
Zum Tagesordnungspunkt 11: Einwohnerfragestunde
 
Horst Manke, Peter Tschöpel und Wolfgang Schulz (Mitglieder der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum") besuchten die Sitzung.
 
Aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten im "Frage-Antwort Dialog"  bei der letzten Sitzung (am 14.11.2012  Finanz- und Bauausschusses der Samtgemeinde Gronau Leine) fragte Wolfgang Schulz den Samtgemeinderatsvorsitzenden Werner Achilles ob Samtgemeindebürgermeister Mertens zuerst seine Antwort geben möchte oder ob doch die Frage zuerst gestellt werden soll.
Herr Achilles  forderte Herrn Schulz auf, zuerst die Frage zu stellen.
 
Wolfgang Schulz stellte folgende Frage:
"Welches Gremium entscheidet über den nächsten Schritt in der Angelegenheit -Windpark Heinum"?
Der SGRatsVors. Achilles lies SGBM  Mertens die Frage beantworten.
Herr Mertens fand es lustig, dass Herr Schulz immer die gleiche Frage stelle. (Fragen von W. Schulz)
Es verhält sich aber eher so, dass die Arbeitsgruppe immer die gleiche Antwort bekommt, unabhängig von der Frage. Herr Mertens wies wieder auf das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) hin und erklärte: "Der Landkreis entscheidet über den nächsten Schritt in der Angelegenheit -Windpark Heinum".
 
Diese Aussage von SGBM Mertens stimmt so nicht ! 
Nach aktuellen Informationen der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" stellt der Landkreis das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) auf und legt unter anderem die Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung  fest. Diese Mindestabstände sind genehmigungsfähig. Ein Abstand  darunter  wäre nicht möglich.  Der Landkreis entscheidet nicht  über Windparks vor Ort.
 
Das Land Niedersachsen empfiehlt 1000 Meter Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Ortsbebauung. Das Land Niedersachsen gibt auch zu bedenken, dass bei der Festlegung von Vorrang- oder Eignungsgebieten für die Windenergienutzung die technische Weiterentwicklung  der Anlagen und damit einhergehend eine Vergrößerung der Anlagen mit entsprechend weitergehenden Auswirkungen zu berücksichtigen ist.
 
Allein die Gemeinden (Samtgemeinde) sind  für die Aufstellung der Flächennutzungspläne zuständig.  Der Abstand von Windkraftanlagen zur Ortsbebauung darf  nicht geringer sein, als der vom Landkreis im RROP festgelegte Mindestabstand.  Dieser Abstand darf aber sehr wohl größer sein. Die Aussagen unseres Samtgemeindebürgermeisters, " der Landkreis will das so"  oder " wir müssen das so machen",  entsprechen nicht den Gegebenheiten.
 
Der Rat entscheidet wie nah er seinen Wählern einen Windpark mit 200 Meter hohen Windkraftanlagen vor die Tür setzt. Jeder einzelne im Rat sollte sich vor der Abstimmung selbst fragen, in welchem Abstand er mit seiner Familie an  200 Meter hohen Windindustrieanlagen wohnen möchte.
 
(NKOMVG  § 98 Abs. 1 Satz 1, Erläuterungen zu Nr. 1, Rand-Nr. 4).
Grundsätzlich ist der Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet der Samtgemeinde aufzustellen (§ 5 Abs. 1 BauGB).  Es verbleibt aber bei der Zuständigkeit der Mitgliedsgemeinden, Bebauungspläne aufzustellen. Es bleibt den Mitgliedsgemeinden aber freigestellt -im Interesse eines einheitlichen Planungsansatzes-, diese Aufgaben nach §98 Abs. 1 Satz 2 NKomVG der Samtgemeinde zu übertragen. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes liegt ganz in der Hand der Samtgemeinde.
 
 
Horst Manke stellte folgende Frage:
"Muß der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eime für das Repowering auf dem Sonnenberg geändert werden,  oder wurde er schon geändert"?
Herr Manke regte an, die Frage Herrn Kirsch zu übergeben, worauf der SGBM  Mertens sofort das Wort ergriff und sagte: "Wer hier die Fragen beantwortet entscheide ich"!
 
Diese Aussage von SGBM Mertens stimmt so nicht!
Nach aktuellen Informationen der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum"  übernimmt zunächst der Vorsitzende die Frage,  er kann die Beantwortung der Frage im Rahmen der Sitzungsleitung auch anderen Mitgliedern der Vertretung überlassen  (NKOMVG § 62 Abs.1,  Kommentar 2.5, Rand-Nr. 8 ).
 
SGBM Mertens leitet die Frage an Herrn Mensing weiter.
Herr Mensing meinte, es sei noch nicht sicher, ob der Flächennutzungsplan geändert werden muß.
 
Peter Tschöpel stellte folgende Frage:
"Ist im geplanten Fachmarktzentrum Gronau Leine eine ca. 1000 qm grosse Spielhalle (Spielsalon) vorgesehen"?
Herr Mensing antwortete deutlich mit "NEIN".
 
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 
 

 
Besuch der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" zur Sitzung des Finanz- und Bauausschusses
der Samtgemeinde Gronau (Leine) am 14.11.2012
 
 
Horst Manke,  Peter Tschöpel und Wolfgang Schulz ( Mitglieder der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum") besuchen die Sitzung.
Zum Tagesordnungspunkt Bürgerfragestunde stellt Wolfgang Schulz eine Frage.
 
In der letzten Sitzung des Gemeinderates Rheden hat Bürgermeister Leske die Fragen der Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" nicht zugelassen, weil diesen der Bezug zu den Tagesordnungspunkten angeblich fehlte. W. Schulz möchte deshalb wissen,  wo schriftlich festgelegt  ist, dass Fragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde ausschließlich zu den Tagesordnungspunkten gestellt werden dürfen.
Herr Samtgemeindebürgermeister Mertens ergriff sogleich das Wort, woraufhin der Vorsitzende Herr Rehse anmerkte: "Sie fragen und der Bürgermeister antwortet, so steht es in der Kommunalverfassung."
Der Samtgemeindebürgermeister wies auf das Regionale Raumordnungsprogramm hin und erklärte, dass er sich zu unseren Fragen nicht äußern möchte, da es sich um ein laufendes Verfahren handele; heute habe ihm der Landkreis mitgeteilt, dass das Beteiligungsverfahren der Kommunen erst im Februar beginnen wird.
W.Schulz wies darauf hin, dass diese Antwort nicht seine Frage beantworte. Dazu erklärte Samtgemeindebürgermeister Mertens energisch, er beantworte erst einmal das, was er für richtig halte.
Herr Mensing beantwortete dann die Frage von W.Schulz. Er wies auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hin, welches die Einwohnerfragestunde regelt.
Der Vorsitzende Herr Rehse benannte noch den entsprechenden Paragraphen - § 62 NKomVG - und die weiterführenden Ausführungsvorschriften (Geschäftsordnung).
 
Arbeitsgruppe
Kein Windpark Heinum
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zur öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Rheden am 01.11.2012
 
Zum Tagesordnungspunkt 4 : Einwohnerfragestunde
 
 
 
 
 
 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" hat für diesen TOP vier Fragen vorbereitet und bittet um Zulassung dieser Fragen:
 
Rüdiger Ernst:
Herr Dr.Thielke von der BfGR-Fraktion, hat in einem Interview mit der LDZ vom 27.10.2012 sehr präzise den Verfall der Grundstückspreise für Bauland in Rheden mit "mangelnder Infrastruktur'' begründet.
Wagen Sie auch eine Prognose, wie sich der Wert der Immobilien in Heinum entwickelt, falls dort in wenigen 100 Metern Entfernung ein Windpark in neuen Dimensionen entsteht?
 
Peter Tschöpel:
Der demografische Wandel wird die Samtgemeinde Gronau bis 2030 voraussichtlich 2000 Einwohner kosten. Die Gemeinde Rheden hält ausschließlich mit ihrer "Bilderbuchlandschaft" dagegen.
Wie wirken sich hier wohl riesige Windparks aus?
Was sollte man daher bei deren Planung berücksichtigen?
 
Horst Manke:
Der Rat der Gemeinde Rheden hat neben seiner beratenden und beschließenden Funktion auch eine Fürsorgeverpflichtung für seine Bürger.
Wie kann er insbesondere junge Familien vor der Gesundheitsgefährdung durch Windparks schützen?
 
Wolfgang Schulz:
Nach mir vorliegenden Informationen erhalten die Landeigentümer zwischen 20 000 - 30 000 Euro pro Windkraftanlage und Jahr als Pacht für den Bau auf ihrem Grund.
Gibt es Überlegungen in der Gemeinde Rheden, hierfür stattdessen gemeindeeigene Flächen zur Verfügung zu stellen?
 
Vorläufige Information:
Leider wurden unsere Fragen nicht zugelassen, da sie nicht Teil der offiziellen Tagesordnung waren.
Eventuell werden wir diesen Vorgang separat kommentieren.
 
Arbeitsgruppe
KEIN WINDPARK HEINUM
 
 
 

 
Die Arbeitsgruppe "Kein Windpark Heinum" besuchte die Sitzung des Finanz- und Bauausschusses der Samtgemeinde Gronau(Leine) am 12.09.2012
 
 
Leider steht das Thema Windpark Heinum nicht auf der Tagesordnung, aber Mitglieder der Arbeitsgruppe stellen Fragen zum TOP Bürgerfragestunde:
 
Peter Tschöpel hat durch Gespräche mit Vogelkundlern erfahren, dass Schwarzstörche in der Nähe des geplanten Windparks ihre Brutstätten haben. Er selbst habe diese in der hiesigen Leinemasch mehrmals gesichtet. Albert Rehse beantwortet die Frage, da er in Eitzum wohnhaft ist folgendermaßen: Der Schwarzstorch brütet im Hildesheimer Wald, des weiteren gebe es ein großes Vorkommen des Roten Milan.
Wolfgang Schulz berichtet, dass nach Aussage eines Betreibers von Windkraftanlagen (Firma Lenpower) in Eime Anlagen des Typs E 101 Enercon mit einer Nabenhöhe von 135 m und einem Rotordurchmesser von 101 m geplant seien. Er fragt an, ob derartige Ausmaße auch für Heinum geplant sind? Herr Mensing erläutert, dass es bezüglich Eime vorerst nur Gespräche gegeben habe. Auf Nachfrage von Herrn Rehse erläutert Bauamtsleiter Herr Kirsch, dass es zukünftig keine Höhenbegrenzung mehr geben werde.
Rüdiger Ernst fragt an, warum in der Planungsskizze über die mögliche Konzentrationsfläche bei Heinum die Begrenzung des Änderungsbereiches offen in 400 m vor der Wohnbebauung endet und nicht wie üblich klar eingegrenzt ist? Herr Kirsch erläuterte, dass es sich hier lediglich um eine Vorplanung handele, die erst noch gemeinsam mit anderen möglichen Flächen überprüft werden muß.
 
Arbeitsgruppe
KEIN WINDPARK HEINUM
 
 
 
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